Über mich

Ihr zuverlässiger Partner in Steuerangelegenheiten

2008 Zusatzqualifikation Fachberater für Internationales Steuerrecht

2005 Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer München

2001 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater

Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der neben einer selbständigen Tätigkeit in eigener Praxis oder als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter eines anderen Berufsangehörigen bei einem nicht berufsständigen Arbeitgeber (z.B. Unternehmen, Verband) angestellt ist.

Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist es Steuerberatern möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständischen Arbeitgebern tätig zu werden.

Neben meiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater habe ich mit nachfolgenden
Unternehmen ein Anstellungsverhältnis als Syndikus-Steuerberater begründet (Hinweis
nach § 57 S.2 Nr.5a StBerG):

• AIRBUS Group, München.

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