2008 Zusatzqualifikation Fachberater für Internationales Steuerrecht
2005 Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer München
2001 Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater
Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der neben einer selbständigen Tätigkeit in eigener Praxis oder als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter eines anderen Berufsangehörigen bei einem nicht berufsständigen Arbeitgeber (z.B. Unternehmen, Verband) angestellt ist.
Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist es Steuerberatern möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständischen Arbeitgebern tätig zu werden.
Neben meiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater habe ich mit nachfolgenden
Unternehmen ein Anstellungsverhältnis als Syndikus-Steuerberater begründet (Hinweis
nach § 57 S.2 Nr.5a StBerG):
• AIRBUS Group, München.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten? Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung.
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